Diese GESETZESTEXTE benötigst du für das zweite Staatsexamen in NRW
+ Habersack „Deutsche Gesetze“
+ Habersack „Deutsche Gesetze“ Ergänzungsband
+ Sartorius „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“
+ Rehborn „Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen“
Hilfsmittel bei Aufsichtsarbeiten
- Als Gesetzestexte – nur Loseblattsammlungen – sind Habersack „Deutsche Gesetze“ (einschließlich Ergänzungsband), Sartorius „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ (ohne Ergänzungsband) und Rehborn „Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen“ zugelassen.
- Die Gesetzestexte sollen auf dem Stand bis zur letzten Nachlieferung zum Stichtag des 15. des Vormonats benutzt werden. Die Verwendung eines unvollständigen oder im Stand älteren Gesetzestextes liegt im alleinigen Risikobereich des Prüflings.
- Eine Verpflichtung, die Gesetzestexte auf dem soeben genannten Nachlieferungsstand zu benutzen, besteht nicht, jedoch ist dies ratsam.
- Der Stand der Gesetzestexte (Nachlieferung und Datum) ist am Ende der Bearbeitung im eigenen Interesse unbedingt anzugeben.
- Die Gesetzestexte dürfen Anmerkungen, Unterstreichungen oder ähnliches nicht enthalten.
- Ebenso ist die vorherige Markierung in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber / Register jeder Art sowie die Verwendung von Registern jeder Art während der Bearbeitung nicht gestattet.
Quelle:
www.justiz.nrw.de