Die Strafrechtsstation ist in allen Bundesländern Deutschlands fester Bestandteil des Referendariats und somit der juristischen Ausbildung. Die selbstständige, praktische Mitarbeit der Referendare bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen sind die Ziele dieser Station. Kernthemen sind demzufolge der Gang des Ermittlungsverfahrens, die Anklageschrift und der Gang des Hauptverfahrens.
Thematische Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaften sind in der Regel Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Beweiserhebung und –würdigung, Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft, Zwangsmaßnahmen, Zwischenverfahren, Hauptverfahren und Urteil.
Während der Ausbildung werden Referendare in den gesamten Arbeitsalltag der Staatsanwaltschaft, etwa in Form von Sitzungsdiensten als auch in der Tätigkeit beim jeweiligen Ausbilder, eingebunden.
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Nachdem die Referendare in den Ablauf des Sitzungsdienstes durch die Staatsanwaltschaft eingeführt wurden, nehmen sie in der Regel einmal wöchentlich an einem Sitzungsdienst bei einem Amtsgericht (Strafrichter oder Jugendrichter) teil. Die Teilnahme an Sitzungsvertretungen inklusive sämtlicher Prozesshandlungen erfolgt selbstständig. Ferner sollen Referendare bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren.
Hinzu kommt eine regelmäßige Bearbeitung von Akten, welche dann als Grundlage für Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle dienen sollen.
Optionale Highlights der Strafrechtsstation sind u. a. Polizeifahrten, Obduktionen und Besuche in der JVA.
SCHREIBWAREN & CO.
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Außerdem erwarten dich dort viele interessante Erfahrungsberichte von Referendaren, die sicherlich den ein oder anderen Tipp für deine Strafrechtsstation für dich bereit halten!