Die Anwaltsstation im Referendariat
Die regelmäßige Dauer der Anwaltsstation beträgt in den einzelnen Bundesländern 9 Monate. Die Anwaltsstation wurde gegenüber der Zivilstation verlängert, da angehende Juristen zunehmend der Rechtsanwaltschaft oder Unternehmen zuwandten, die bisherige Juristenausbildung jedoch vorrangig auf einen zukünftigen Staatsdienst der Referendare ausgerichtet war.
Die Anwaltsstation gibt dem Referendar nun erstmals die Möglichkeit, seine praktische Ausbildung eigeninitiativ auf ein bestimmtes Rechtsgebieten in einer Station auszurichten. Insoweit kann das Rechtsgebiet durch die freie Wahl einer Kanzlei oder eines Unternehmens frei zwischen den Rechtsgebieten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtes wählen. Hinzu tritt die Möglichkeit einer weiteren Möglichkeit einer Spezialisierung innerhalb des Rechtsgebietes durch die Wahl einer Kanzlei, die sich auf einem bestimmten Fachbereich konzentriert (Verkehrsunfallrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Gesellschaftsrecht…).
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Die Vorbereitung auf diesen Ausbildungsabschnitt verläuft weiterhin durch die theoretische Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft. Im Vordergrund der Arbeitsgemeinschaft stehen, neben der materiell-rechtlichen Lösung des Sachverhaltes, der Blick auf das Mandantenverhältnis, die Kosten des Rechtsstreits und insbesondere prozesstaktische Erwägungen (Zweckmäßigkeitserwägungen). Ebenfalls lernt der Referendar das Gebührenrecht und das Berufsrecht der Rechtsanwaltschaft kennen.
Bei der Arbeit in der Kanzlei oder einem Unternehmen gilt es, dieses Wissen umzusetzen. Auch kommt es entgegen den vorherigen Stationen bei der Arbeit in einer Kanzlei oder einem Unternehmen in den erheblicheren Maßen auf Effizienz und damit Wirtschaftlichkeit an.
Auch bei den Probeklausuren sind diese in den Zweckmäßigkeitserwägungen zu berücksichtigen. Die typische Form einer Anwaltsklausur ist ein Gutachten. Dies ist für den Referendar zunächst irritierend, das Gutachten die typisch wissenschaftliche Form des ersten Examens war, jedoch erschließt sich der Sinn vor dem Hintergrund, dass das anwaltliche Können meist nur im Innenverhältnis zum Mandanten bewiesen wird und das Gericht oder die Gegenseite gerade nicht alle rechtlichen Erwägungen und damit auch Prozessrisiken mitbekommen soll. Die rechtliche Würdigung kann jedoch in einem Gutachten isoliert dargestellt werden und danach die prozesstaktischen Erwägungen folgen lassen. Damit kann der Referendar zeigen, dass der formelles und materielles Recht beherrscht, aber auch den anwaltlichen Rahmen dafür stecken kann. Die typischen prozesstaktischen Erwägungen sind zum Beispiel: frühes Anerkenntnis, Flucht in Säumnis, Streitverkündung, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, sekundäre Beweislast, Widerklage, Prozessaufrechnung, Vergleich, Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme, Klageerledigung, Verzicht, Versäumnisurteil, Beweiswürdigung, Hilfsantrag, selbständiges Beweisverfahren, Gerichtsstand, Mahnverfahren…