NEU: Fischer „StGB“ und Schmitt/Köhler „StPO“ – Strafrecht
NEU: Kommentarpaket „Strafrechtsstation“
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NEU: Kommentarpaket „Strafrechtsstation“ – Neuwerke
Fischer Strafgesetzbuch StGB 73. Auflage 2026
mit Nebengesetzen
Produktbeschreibung
Zum Werk
Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen: Dieses Standardwerk bietet alles, was Strafrechtspraktikerinnen und Strafrechtspraktiker in ihrer täglichen Arbeit brauchen.
Vorteile auf einen Blick
- hohe Praxisrelevanz: das Referenzwerk für alle Prozessbeteiligten
- jährliches Erscheinen: damit konkurrenzlos aktuell
- Informationsfülle und praktikable Lösungsvorschläge
Zur Neuauflage
Die 73. Auflage berücksichtigt vollständig die Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung mit dem Stand November 2025, insbesondere:
die Änderung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
alle Neuerungen durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
alle relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie alle weiteren wichtigen Novellen im Rahmen der Gesetzgebung der neuen Regierung
Zielgruppe
Für Strafrichterschaft, Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Polizeidienststellen.
Prüfungszulassung
Zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg, Baden-Württemberg, Bayern, Bayern, Berlin/Brandenburg, Berlin/Brandenburg, Bremen, Bremen, Hamburg, Hamburg, Hessen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfalz, Saarland, Saarland, Sachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Schleswig-Holstein, Thüringen, Thüringen zugelassen.
Für Strafrichterschaft, Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Polizeidienststellen.
Schmitt/Köhler Strafprozessordnung: StPO 69. Auflage 2026
Der unentbehrliche Begleiter im Strafverfahren.
Vorteile auf einen Blick
- jährliches Erscheinen – damit konkurrenzlose Aktualität
- weiteste Verbreitung – somit der Maßstab und die Referenz für alle Verfahrensbeteiligten
- mit Gerichtsverfassungsgesetz
Erster Ansprechpartner zur StPO
Im »Schmitt/Köhler« finden Sie alles, was Sie zur effektiven Lösung strafprozessualer Probleme brauchen. Seine jährliche Erscheinungsweise garantiert höchste Aktualität. Seine weite Verbreitung macht ihn zu Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten. Vollständig erfasst werden alle einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und teilweise auch nicht-veröffentlichten BGH-Entscheidungen sowie die hierzu bedeutsamen Literatur.
Die Neuauflage
berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2025 bis März 2026. Die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet.
Geschrieben von
Prof. Dr. Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof, und Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof.
Zum Werk
Dieser Standardkommentar bietet handlich und komprimiert:
- größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts
- die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und teilweise auch nicht-veröffentlichten BGH-Entscheidungen sowie der hierzu bedeutsamen Literatur
- einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen und praxisrelevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen
Vorteile auf einen Blick
- jährliches Erscheinen ? damit konkurrenzlose Aktualität
- weiteste Verbreitung ? somit der Maßstab und die Referenz für alle Verfahrensbeteiligten
- mit Gerichtsverfassungsgesetz
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2025 bis März 2026, u.a.
- das Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland vom 23.2.2026,
- das Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änd. beamtenrechtlicher Vorschriften vom 11.1.2026,
- das Geoschutzreformgesetz vom 11.1.2026,
- das Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen vom 9.1.2026,
- das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vom 22.12.2025,
- das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025,
- die „Opt-Out“-Regelungen (§ 15 EGStPO) zu der seit 1.1.2026 verpflichtenden Führung elektronischer Akten durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts vom 8.12.2025,
- das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 8.12.2025,
- das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änd. anderer Gesetze vom 17.7.2025 sowie
- der Beschluss des BVerfG zu § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 i.V.m. § 100a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, c, d und t, Nr. 6 und Nr. 7 Buchst. b und § 100b der StPO – 1 BvR 180/23 – vom 24.6.2025.
Neben der neuesten Literatur ist die aktuelle Rechtsprechung – darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen des BGH, aber auch des BVerfG, des EGMR und des EuGH – umfassend ausgewertet, u.a.
- zum Entsperren von Smartphones mittels biometrischer Daten (BGH NJW 2025, 2265),
- zur Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsgesuchs der Staatsanwaltschaft (BGH NStZ 2025, 696),
- zum Begriff der Vernehmung in § 247 StPO (BGH NJW 2025, 3007),
- zur Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren Vernehmung in der Hauptverhandlung (BGH BeckRS 2025, 25598),
- zur ergänzenden Verlesung eines Vernehmungsprotokolls (BGH NStZ 2026, 55),
- zur Signierung elektronischer Anklageschriften (BGH NJW 2026, 183),
- zur Erhebung und Verwertung von Daten aus verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere zur Verwertbarkeit von ANOM Chat-Daten zur Aufklärung schwerer Verbrechen (BGH NJW 2025, 1584) sowie deren Verfassungsmäßigkeit (BVerfG BeckRS 2025, 25383),
- zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Online-Durchsuchung (BVerfG NVwZ 2025, 1821 – „Trojaner II“),
- zu den Grenzen der Auswertung von Datenträgern (EGMR NJW 2025, 3343),
- zur Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung eines Auslandszeugen (BVerfG 24.8.2025 – 2 BvR 64/25),
- zur Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit von Angeklagtem und Verteidiger (BVerfG NJW 2025, 2232) sowie
- zur Unschuldsvermutung bei Ausführungen in einem Urteil gegen einen getrennt verfolgten Mitverdächtigen (EGMR NJW 2025, 2083.
Zielgruppe
Für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Strafrichterinnen und Strafrichter, Staatsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare sowie Studierende.
NEU: Fischer Strafgesetzbuch StGB 73. Auflage 2026
| Gewicht | 1.5 kg |
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NEU: Schmitt/Köhler Strafprozessordnung: StPO 69. Auflage 2026
| Gewicht | 1.5 kg |
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Produktsicherheit
Herstellerinformationen
Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 9
80801 München
Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München
Telefon: (0 89) 3 81 89-0
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Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch: BGB 85. Auflage 2026 | gebraucht (Beschädigung) 