Schmitt/Köhler (vormals Meyer-Goßner/Schmitt) 2025 – Kommentar zur StPO – 68. Auflage 2025

Gesetzeskommentar Schmitt/Köhler (vormals Meyer-Goßner/Schmitt) 2025

Der Standard Kommentar zur Strafprozessordnung

Meyer-Goßner Schmitt StPO

Erscheinungsdatum: 24. April 2025

Quick – Facts:

Buch. Hardcover (Leinen)
68., neu bearbeitete Auflage. 2025
LIII, 2904 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-82400-5
Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm
Gewicht: 1371 g

Zu den Kommentaren

Schmitt/Köhler (vormals Meyer-Goßner/Schmitt) Strafprozessordnung: StPO 68. Auflage 2025

Zum Werk

Dieser Standardkommentar bietet handlich und komprimiert:

  • größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts
  • die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und teilweise auch nicht-veröffentlichten BGH-Entscheidungen sowie der hierzu bedeutsamen Literatur
  • einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen und praxisrelevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Vorteile auf einen Blick

  • jährliches Erscheinen – damit konkurrenzlose Aktualität
  • weiteste Verbreitung – somit der Maßstab und die Referenz für alle Verfahrensbeteiligten
  • mit Gerichtsverfassungsgesetz

Zur Neuauflage

Die Neuauflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2024 bis März 2025, u.a.:

  • das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz vom 27.12.2024
  • das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 7.11.2024,
  • das Justizstandort-Stärkungsgesetz vom 7.10.2024,
  • das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 30.7.2024,
  • das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.7.2024,
  • das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024,
  • das Gesetz zur Durchführung der VO (EU) 2022/2065 sowie zur Durchführung der VO (EU) 2019/1150 usw. vom 6.5.2024 sowie
  • das Cannabisgesetz vom 27.3.2024.

Zielgruppe

Für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Strafrichterinnen und Strafrichter, Staatsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare sowie Studierende.