Die Strafrechtsstation im Referendariat

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Die Strafrechtsstation im Referendariat

Nach der Zivilstation schließt sich zumeist die Strafrechtsstation an. Dabei wird die Arbeitsgemeinschaft fortgeführt, nur, dass diese fortan von einem Strafrichter geleitet wird. Wie zuvor erfolgt der praktische Teil der Ausbildung bei einem Praxisausbilder (Staatsanwalt). Nachdem der Referendar in der Zivilstation die erste Prozesserfahrung sammeln konnte, wird ihm im Dienst der Staatsanwaltschaft weit mehr Verantwortung übertragen. Neben der üblichen Aktenarbeit für den ausbildenden Staatsanwalt wird der Referendar in regelmäßigen Abständen den staatsanwaltlichen Sitzungsdienst wahrnehmen müssen. Dabei übernimmt der Referendar die Rolle des Staatsanwaltes im Rahmen der Hauptverhandlung bei amtsgerichtlichen Terminen. Mittels der Handakte ist es dann Aufgabe des Referendars, die Anklage zu verlesen, die Beweisaufnahme wahrzunehmen und ein abschließendes Plädoyer zuhalten. Einzig bei der Einstellung des Verfahrens ist der Referendar von seinem Ausbilder weisungsgebunden.

 

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In der Arbeitsgemeinschaft werden, wie in der Zivilstation, nicht nur das materielle und formelle Recht wiederholt und vertieft, sondern auch Klausuren und Aktenvorträge geübt. Hierbei sind zwei Klausurtypen zu unterscheiden. Während die Klausuren in der Zivilstation allein aus Urteilsklausuren bestanden, sind die Klausuren in der Strafrechtsstation in Urteils- und Anklage-Klausuren unterteilt. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass der juristische Vorbereitungsdienst sowohl auf die Rolle des Richters als auch des Staatsanwalts vorbereiten soll. Der Ausbildung zur Rechtsanwaltschaft ist eine eigene Station, die Anwaltsstation, vorbehalten, da dieser in der späteren Praxis eine gewichtige Rolle zukommt, zumal die meisten Berufsanfänger zur Rechtsanwaltschaft zählen.

Auch der Aktenvortrag ist dementsprechend in Form einer staatsanwaltlichen Abschlussverfügung zu fertigen.

Die Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sich daher mit dem Ablauf des Strafverfahrens in Form des Ermittlungsverfahrens, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren und das anschließende Vollstreckungsverfahren. Auch die Terminologie hinsichtlich des Beteiligten als Beschuldigter, Angeschuldigter und des Angeklagten ist zunächst ungewohnt, jedoch von erheblicher Wichtigkeit.

Die Strafrechtsstation stellt in jedem Fall eine der forderndsten, aber auch interessantesten Stationen dar.

 

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