Die Verwaltungsstation im Referendariat

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Die Verwaltungsstation im Referendariat

Die Verwaltungsstation wird leider von vielen Referendaren als eine weniger spannende oder relevante Ausbildungsstation wahrgenommen. Dies liegt zum einen daran, dass der Prüfungsanteil im Examen hinter dem des Zivil- und Strafrechtes zurücktritt und zum anderen daran, dass das Verwaltungsrecht im Rahmen des Studium oft noch mit verfassungsrechtlichen und im öffentlichen Licht stehenden Grundrechtsabwägungen verbunden war. In der Verwaltungsstation stehen eher das Bau-, Ordnungs-, Polizei, Kommunal-, Beamten- und Gewerberecht im Vordergrund. Zwar haben diese Rechtsgebiete einen hohen praktischen Stellenwert, jedoch sind sie bei vielen Referendaren nicht sonderlich beliebt, da sie als trockene Materie gelten.

Wie auch alle anderen Station ist die Verwaltungsstation dual aufgebaut. Die Arbeitsgemeinschaft wird, wie gewohnt, von dem jeweiligen Fachausbilder weitergeführt und man bekommt dort die materiellen und formellen Pflichtstoffe vermittelt. Wichtigstes Handwerkszeug ist hier die Kenntnis um das Abfassen von Urteilen, Beschlüssen und Bescheiden. Einzige Änderung ist meist jedoch nur der Ort der Arbeitsgemeinschaft; während diese in den Stationen zuvor meist am örtlichen Landgericht abgehalten wurde, so findet diese nun in der Regel in der Bezirksregierung statt, der auch meist der Ausbilder entstammt.

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Die praktische Ausbildung findet bei der vom Referendar gewählten oder diesem zugeteilten Behörde statt. Die Bandbreite ist hier sehr groß, so sind kommunale Behörden (meist Ordnungsbehörden oder das Rechtsamt) bis hin zur Außenhandels-, Rechtsanwaltskammer oder  Konsulat denkbar. Vor diesem Hintergrund spiegelt sich auch nicht unbedingt das in der AG vermittelte Wissen mit dem in der praktischen Ausbildung wieder, so wird z.B. das AG-Wissen bei einem Bauamt sicher große Anwendung finden, bei der Station in einem Konsulat wohl weniger.

Auch in der Verwaltungsstation werden Übungsklausuren und Aktenvorträge geübt. Wie in der vorherigen Stationen gilt: ist das Skript des Ausbilders nicht ausreichend für die Nacharbeit, so kann auf die gängige kommerzielle Literatur zurückgegriffen werden. Wichtige Themengebiete, die der Referendar nach der Verwaltungsstation in jedem Fall beherrschen muss sind die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, Satzungen und Verordnungen oder Sonderkonstellationen, wie der baurechtliche Dispens, die Drittwiderspruchsklage, die Konkurrentenklage, des Kommunalverfassungsstreites, der Baugenehmigung, der Sondernutzungsgenehmigung.

 

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