Palandt Kommentar zum BGB 76. Auflage 2017
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Palandt 2017 Kommentar zum BGB 76. Auflage 2017
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Im zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der Palandt aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten.
Das Palandt-Archiv bietet Raum für die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Palandt selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte.
Vorteile auf einen Blick
– das gesamte BGB in einem Band
– hohe Aktualität (Stand 16.10.2016)
– prägnante Erläuterungen
– zuverlässig bis ins Detail
Zur Neuauflage
Neben der Auswahl und Einarbeitung aller wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen, die den hohen Praxisnutzen des Palandts garantieren, sind bei den neuen zu erwartenden gesetzlichen Regelungen besonders hervorzuheben:
– Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditricht-
– linie. Durch dieses Gesetz werden u.a. die Bestimmungen zur Werbung, Beratung, zum Widerrufsrecht und zur vorzeitigen Rückzahlung bei Immobilienkrediten harmonisiert. Dies erfordert ein neues Regelungskonzept: Unter dem neuen Oberbegriff Verbraucherdarlehensvertrag werden die allgemeinen Bestimmungen geregelt.
– Weiter wird unterschieden zwischen:
– der Allgemeine-Verbraucherdarlehensvertrag für Kredite nach der Verbraucherkreditrichtlinie
– der Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag für Verträge nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
– Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (ZKRL- UmsetzungsG) das unter anderem jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto verschafft.
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
– Bauvertragsgesetz
– In dem neuen Bauvertragsgesetz wird der bisher im Werksvertrag mit geregelte Bauvertrag gesondert kodifiziert und als eigener Abschnitt in das BGB aufgenommen. Das für Ende des Jahres zu erwartenden Gesetz soll Mitte 2017 in Kraft treten und wird bereits in einem Nachtrag erläutert werden.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Studierende, Referendare, Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberater.
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