Gesetzeskommentar Meyer-Goßner/Schmitt 2024
Der Standard Kommentar zur Strafprozessordnung
Erscheinungsdatum: 29. April 2024
Quick – Facts:
Buch. Hardcover (Leinen)
67., neu bearbeitete Auflage. 2024
XC, 2852 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-80984-2
Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm
Gewicht: 1319 g
Meyer-Goßner / Schmitt Strafprozessordnung: StPO 67. Auflage 2024
Produktbeschreibung
Der beste Deal im Strafprozess.
Maßstab und die Referenz zur StPO
Im »Meyer-Goßner/Schmitt« finden Sie alles, was Sie zur effektiven Lösung strafprozessualer Probleme brauchen. Seine jährliche Erscheinungsweise garantiert höchste Aktualität. Seine weite Verbreitung macht ihn zu Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten.
Im »Meyer-Goßner/Schmitt« finden Sie alles, was Sie zur effektiven Lösung strafprozessualer Probleme brauchen. Seine jährliche Erscheinungsweise garantiert höchste Aktualität. Seine weite Verbreitung macht ihn zu Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten.
Die Neuauflage
berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2023 bis März 2024, u.a.:
und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Kommentierung des geplanten Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts.
berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2023 bis März 2024, u.a.:
- das Rückführungsverbesserungsgesetz v. 21.2.2024
- das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit des § 362 Nr. 5 StPO mit Art. 103 Abs. 3 GG, auch iVm Art. 20 Abs. 3 GG (Urt. des BVerfG – 2 BvR 900/22 – v. 31.10.2023)
- das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 26.7.2023
- das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änd. der StPO v. 25.3.2023
und des EuGH – sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Kommentierung des geplanten Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts.