Thomas / Putzo 2019 – Kommentar zur ZPO – 40. Auflage 2019

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Der Standard Kommentar zur ZPO

Thomas / Putzo 2019 Zivilprozessordnung: ZPO 40. Auflage

Erscheinungsdatum: April 2019

Quick – Facts:
KommentarThomas / Putzo 2019
40. Auflage 2019. Buch. XXXIX, 2607 S. Hardcover (In Leinen)
C.H.BECK ISBN 978-3-406-73599-8
Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm
Gewicht: 1404 g

Zu den Kommentaren

Durch 40 Auflagen verbürgte Qualität.

Der Thomas/Putzo

informiert seit mehr als 55 Jahren stets aktuell und zuverlässig über alle zivilprozessualen Fragen. Neben der ZPO und dem EGZPO werden u.a. das FamFG (Verfahren in Familiensachen), das GVG, die Brüssel Ia-VO und IIa-VO kommentiert. Daneben werden weitere, für die Praxis wichtige EU-Verordnungen (EuZustVO, EuBewVO, EuMVVO, EuGFVO, EuUntVO, EuGüVO, EuPartVO, EuKoPfVO und EuErbVO) nebst Durchführungsgesetzen einführend erläutert. Das Werk bietet einen strukturierten Überblick bei anwachsender Stoffmenge, enthält zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende sowie aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und die Literatur. Mit dem neuen Thomas/Putzo sind Sie ab sofort wieder auf dem neuesten Stand und für die Herausforderungen in Ihrem Arbeitsalltag bestens gerüstet.

Die 40. Auflage

berücksichtigt den neuesten Rechtsstand, insbesondere:

  • das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage §§ 29c, 32c, 148 Abs. 2, 606
    bis 614 ZPO (samt Musterfeststellungsklagenregister-V), § 119 GVG
  • das neue Internationale Güterrechtsverfahrensgesetz
  • Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Änderung von §§ 383 Abs. 1 Nr. 1 und § 739 Abs. 1 ZPO; § 269 Abs. 2 Nr. 1 FamFG)
  • Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben (Änderung von § 168a Abs. 1 FamFG)
  • den neuen Abschnitt 8 im Buch 11 (§§ 1118-1120) über den Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der VO(EU) 2016/1191
  • die PKH Bekanntmachung 2019
  • sowie die Übergangsvorschrift § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO.

Zielgruppe

Für Richter, Rechtsanwälte, Referendare, Studierende, Rechtspfleger.