Die Zivilstation im Referendariat

JurCase-Shop - Hier bekommst du die Literatur für dein Referendariat!

Die Zivilstation im Referendariat

Die Zivilstation stellt die erste Station des juristischen Vorbereitungsdienstes dar. In einem zweiwöchigen Einführungslehrgang wird dem frisch gebackenen Referendar der wesentliche Ablauf und Inhalte des juristischen Vorbereitungsdienstes mitgeteilt werden. Zudem wird ein erster Einblick in die juristischen Arbeitsweisen des Zivilrichters gegeben. Grundlegend hierfür sind die Aktenarbeit durch Erfassung des Sachverhaltes, die materiell-rechtliche Bewertung dessen und das Abfassen des entsprechenden Urteils. Zum im Studium leider oft vernachlässigten Grundwissen gehört auch der rudimentäre Ablauf eines Zivilprozesses samt Beweisaufnahme und mündlicher Verhandlung.

Dem Einführungslehrgang folgt eine duale Ausbildung in einer Arbeitsgemeinschaft, die materielles und prozessuales Recht wiederholt bzw. vertieft und bei einem Praxisausbilder in Person eines Zivilrichters stattfindet.

Bei der Arbeitsgemeinschaft handelt es sich um eine Gruppe von Referendaren, die in universitärer Art regelmäßige Veranstaltungen in Form eines Frontalunterrichtes besucht. Neben der reinen Vermittlung des Prüfungsstoffes wird erstes Wissen in Probeklausuren und Aktenvorträgen abgeprüft. Bei den Probeklausuren handelt es sich um Aktenauszüge, aus denen ein feststehender Sachverhalt gebildet werden muss, welcher durch ein Urteil bewertet werden soll. Der wesentliche Unterschied zum Studium besteht darin, dass der Sachverhalt dort noch von der Klausur vorgegeben wird, während sich dieser im Referendariat erst aus der Akte selbst  ergeben wird. Bei dem Aktenvortrag handelt es sich um eine stark verkürzte mündliche Form der Prüfung. Auch hier ist eine Akte auszuwerten und das Urteil mündlich vorzutragen.

 

JETZT NEWSLETTER ABONNIEREN UND 5€-GUTSCHEINCODE ERHALTEN!

Bei der Vorbereitung spielt, wie auch schon aus dem Studium bekannt, die Vor- und Nachbereitung des Stoffes eine wesentliche Rolle für den Prüfungserfolg. Dies gelingt leider, ebenfalls vergleichbar mit dem Studium, nicht immer nur mit dem Skript des Ausbilders, so dass auf die bewährte kommerzielle Ausbildungsliteratur zurückgegriffen wird. Anhand dieser können die typischen prozessualen Fallgestaltungen wie das Abfassen des Urteilstenors, der vorläufigen Vollstreckbarkeit, die Kostenentscheidung, das Versäumnisverfahren, das Einspruchsverfahren, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Prozessaufrechnung, Anerkenntnis, Verzicht, Klagerücknahme, Klageänderung, Erledigung der Hauptsache, Streitverkündung, objektive und subjektive Klagehäufung, sowie Rechtskraft und die Widerklage vertieft werden.

Die Beherrschung dieser Fallgestaltungen ist ebenfalls für die Arbeit bei dem ausbildenden Richter wichtig. Von diesem erhält der Referendar wöchentlich eine Anzahl von Akten zur Bearbeitung. Daneben erhält der Referendar die Gelegenheit bei mündlichen Verhandlungen anwesend zu sein und gegeben Falls selbst eine Beweisaufnahme zu übernehmen.